Am 1. November 2011 trat die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV ) in Kraft. Wichtigste Änderungen sind ein Grenzwert von 10 Mikrogramm pro Liter für Uran im Trinkwasser und ein technischer Maßnahmenwert für die Legionellenkonzentration in Trinkwasser-Installationen. Darüber hinaus müssen ab 2013 Inhaber von Wasserversorgungsanlagen über das Vorhandensein von Bleileitungen in ihrer Anlage informieren. Dies können Hausanschlussleitungen des Wasserversorgungsunternehmens sein, aber auch Trinkwasser-Installationen in einem Mietshaus.
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Neue Trinkwasserverordnung in Kraft
05.12.11 10:00
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