Der Deutsche Bundestag hat eine Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes auf der Basis Europäischer Vorgaben beschlossen, die am 5. Mai 2007 in Kraft trat. Danach wird die Härte des Wassers zukünftig nur noch in drei ? weich, mittel und hart ? statt bisher vier Härtegrade unterteilt und zukünftig europaweit einheitlich in mmol/l (Millimol je Liter) Calciumcarbonat angegeben. Die Angabe der Härte in der bisher üblichen Einheit °dH (Grad Deutscher Härte) wird weiterhin erfolgen. Sie ist aber keine offizielle Einheit mehr.
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