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Kein gesetzlicher Grenzwert für Uran

Bereits in den 1990er Jahren hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) einen Richtwert von maximal 2 Mikrogramm pro Liter (ìg/l) für den Urangehalt in Trinkwasser empfohlen, diesen im Jahr 1998 aber auf 15 μg/l erhöht. Einen Grenzwert von 2 μg/l empfiehlt die WHO jedoch weiterhin für Mineralwässer mit dem Produktvermerk „Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung". Schon bei der ursprünglichen Festsetzung von 2 μg/l gab es jedoch kritische Stimmen auch von Experten aus Deutschland: Prof. Hermann H. Dieter vom Berliner Umweltbundesamt kam in seiner toxikologischen Bewertung vom 18. Juni 2002 zu dem Schluss, dass eine lebenslang gesundheitlich duldbare Höchstkonzentration für Trinkwasser kaum mehr als 1 bis 2 μg/l Uran betragen dürfe, eher sogar weniger. Erstaunlich ist, dass das Umweltbundesamt im Jahr 2005 dennoch einen maximalen Urangehalt von 7 bis 10 μg/l empfahl. Würde tatsächlich ein solcher oder niedrigerer Grenzwert geschaffen werden, hieße dies nicht, dass bei seiner Einhaltung gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen sind. Vielmehr würde er nur zeigen, welche Belastungshöhe der Gesetzgeber als tolerabel für die Bevölkerung erachtet.

Für Prof. Ewald Schnug von der Forschungsanstalt für Landwirtschaft in Braunschweig sind Schwellenwerte für die „Unschädlichkeit“ von Uran sogar gänzlich unrealistisch, weil sich das radioaktive Schwermetall im Organismus anreichert und in der Wirkung beider Schadfaktoren, Radioaktivität und Schwermetalltoxizität, verstärken kann. Zudem steigt das Risiko einen Schaden durch Uran im Körper zu erleiden, mit Dauer und Höhe der Aufnahme. Auch der Toxikologe Prof. Broder Merkel von der TU Bergakademie Freiberg ist ein klarer Verfechter der Festsetzung eines Grenzwertes, da Uran in seiner chemischen Toxizität mit Elementen wie Blei und Arsen vergleichbar sei. So wurde der Grenzwert für Blei in der Neufassung der deutschen Trinkwasserverordnung, die 2003 in Kraft trat, von früher 40 auf 10 μg/l abgesenkt.

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