Trinkwasserverordnung

Gesundheits- und Verbraucherschutz
Am 1. Januar 2003 ist die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) vom 21. Mai 2001 in Kraft getreten. Sie dient insbesondere der Verbesserung des Gesundheits- und Verbraucherschutzes.
Wichtige Änderungen gegenüber der alten Trinkwasserverordnung:
Die zuständigen Behörden und Wasserversorgungsunternehmen sind verpflichtet, die Verbraucher umfassend über die Qualität des Trinkwassers zu informieren. 
  • Das Gesundheitsamt hat sicherzustellen, dass die Verbraucher über zeitlich begrenzte Abweichungen von den Grenzwerten und gegebenenfalls über von ihnen selbst zu treffende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit informiert werden.
  • Ausdrücklich betont wird, dass die festgelegten Grenzwerte am Zapfhahn des Endverbrauchers einzuhalten sind. Behördliche Kontrollen, insbesondere in öffentlichen Gebäuden, sollen dies überwachen.
  • Einige Grenzwerte wurden entsprechend den Vorgaben der EG-Trinkwasserrichtlinie geändert bzw. neu aufgenommen. Eine wichtige Änderung ist die schrittweise Herabsetzung der zulässigen Höchstkonzentration von Blei im Trinkwasser von derzeit 0,040 Milligramm je Liter (mg/l) auf 0,025 mg/l ab dem 01.12.2003 und auf 0,010 mg/l ab dem 1.12.2013. 
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